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Tracking-Pixel in E-Mails: Was die CNIL-Empfehlung für Ihr Unternehmen ändert

Pixels de suivi : le consentement devient la règle — conformité CNIL en email marketing

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Am 14. April 2026 hat die französische Datenschutzbehörde (CNIL) eine Empfehlung zur Verwendung von Tracking-Pixeln in E-Mails veröffentlicht. Hier erfahren Sie, was das für Sie bedeutet und wie das System 360 Ihnen hilft, bis zum 14. Juli 2026 die Vorgaben zu erfüllen.

Was ein Tracking-Pixel ist

Ein Tracking-Pixel ist ein winziges, unsichtbares Bild, das in eine E-Mail eingebettet wird. Wenn der Empfänger die Nachricht öffnet und die Bilder geladen werden, wird eine Anfrage gesendet: So lässt sich feststellen, dass die E-Mail geöffnet wurde, und es werden bestimmte technische Informationen übermittelt. Dasselbe Prinzip gilt für das Tracking von Klicks auf Links.

Was die Empfehlung besagt

Für die meisten Marketingzwecke — Messung der Öffnungsraten zur Optimierung von Kampagnen, Personalisierung, Profilbildung — ist für die Verwendung dieser Pixel nun die vorherige Einwilligung des Empfängers erforderlich, genau wie bei Cookies. Dieser Rahmen gilt sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich.

Es bleiben zwei eng gefasste Ausnahmen: Mechanismen im Zusammenhang mit der Sicherheit sowie die individuelle Messung der Zustellbarkeit, die ausschließlich dazu dient, inaktive Kontakte zu erkennen und zu entfernen, für vom Empfänger angeforderte E-Mails. Sobald die Daten zur Segmentierung oder Personalisierung verwendet werden, ist eine Einwilligung erforderlich.

Wer ist verantwortlich?

Das ist ein zentraler Punkt: Verantwortlicher ist die Organisation, die über den Versand entscheidet — also Sie. Ihre E-Mail-Plattform ist Ihr technischer Auftragsverarbeiter. Die Compliance kann daher nicht vollständig an das Tool delegiert werden: Die Pflicht zur Information und zur Einholung der Einwilligung liegt bei Ihnen.

Die Frist: 14. Juli 2026

Für bestehende Datenbanken gewährt die CNIL drei Monate ab dem 14. April, um die Empfänger klar zu informieren und ihnen einen Widerspruch zu ermöglichen. Nach diesem Datum können Kontrollen auf Grundlage von Artikel 82 des französischen Datenschutzgesetzes durchgeführt werden.

Wie das System 360 Sie unterstützt

Wir haben das System 360 um vier Einstellungen erweitert: Deaktivierung des Öffnungs-Trackings mit einem Klick, Deaktivierung des Klick-Trackings mit einem Klick, E-Mail-Abmeldung und ein globales Präferenzzentrum, in dem Ihre Empfänger alle ihre Einstellungen auf einer einzigen Seite verwalten. Außerdem stellen wir Ihnen eine sofort anpassbare E-Mail-Vorlage zur Verfügung, direkt abrufbar in Ihrem Kampagnenmanager, die Sie an Ihre Verbraucher senden können, um sie zu informieren und ihr Widerspruchsrecht zu eröffnen.

So können Sie Ihre Vorgehensweise wählen: das Tracking deaktivieren oder Ihre Datenbank informieren und den Widerspruchsmechanismus vor der Frist bereitstellen.

Dieser Artikel betrifft Kunden der 360-Produktreihe.

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